Fachanwalt für Strafrecht
Die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist gesetzlich geschützt und wird von der Rechtsanwaltskammer erst nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung verliehen. Verlangt werden 60 selbst bearbeitete Fälle mit 40 Hauptverhandlungstagen, davon mindestens 30 vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht.
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