Glossar
Jugendstrafe
Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer dafür vorgesehenen Einrichtung und die schärfste Sanktion des Jugendstrafrechts. Sie darf nur verhängt werden, wenn die in der Tat hervorgetretenen schädlichen Neigungen des Jugendlichen durch Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichend beeinflusst werden können, oder wenn die Schwere der Schuld Strafe erfordert.
- Begriff
- Jugendstrafe
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 17 Jugendgerichtsgesetz. Jugendstrafe ist damit deutlich enger an Voraussetzungen geknüpft als eine Erwachsenenstrafe, weil das Jugendstrafrecht vorrangig erzieherisch wirken soll.
Vor einer Jugendstrafe prüft das Gericht regelmäßig, ob mildere Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel wie Arbeitsauflagen oder ein Jugendarrest ausreichen, um künftigen Straftaten vorzubeugen.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 17 Jugendgerichtsgesetz, Jugendstrafe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.