Glossar
Schuldunfähigkeit
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Schuldunfähigkeit schließt eine Bestrafung aus.
- Begriff
- Schuldunfähigkeit
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 20 StGB. Die Feststellung der Schuldunfähigkeit erfolgt in der Praxis meist über ein psychiatrisches Sachverständigengutachten, das die vier genannten Störungsformen und ihre Auswirkung auf die konkrete Tat prüft.
Ist der Täter schuldunfähig, kann statt einer Strafe unter engen Voraussetzungen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet werden.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 20 StGB, Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.