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Glossar

Bestellung eines Pflichtverteidigers

Beantragt ein Beschuldigter ausdrücklich einen Pflichtverteidiger, wird dieser unverzüglich vor der nächsten Vernehmung bestellt. Auch ohne Antrag erfolgt eine Bestellung von Amts wegen, etwa wenn der Beschuldigte dem Richter zur Haftentscheidung vorgeführt wird oder sich erkennbar nicht selbst verteidigen kann.

Begriff
Bestellung eines Pflichtverteidigers
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 141 StPO. Die Bestellung ist unabhängig von der finanziellen Situation des Beschuldigten, unterscheidet sich darin also vom zivilrechtlichen Prinzip der Prozesskostenhilfe.

Ein Pflichtverteidiger ist keine zweite Wahl gegenüber einem selbst beauftragten Wahlverteidiger: Er hat dieselben prozessualen Rechte und Pflichten, die Kosten trägt jedoch zunächst die Staatskasse, mit möglicher späterer Rückforderung bei einer Verurteilung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 141 StPO, Bestellung eines Pflichtverteidigers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.