Glossar
Bestellung eines Pflichtverteidigers
Beantragt ein Beschuldigter ausdrücklich einen Pflichtverteidiger, wird dieser unverzüglich vor der nächsten Vernehmung bestellt. Auch ohne Antrag erfolgt eine Bestellung von Amts wegen, etwa wenn der Beschuldigte dem Richter zur Haftentscheidung vorgeführt wird oder sich erkennbar nicht selbst verteidigen kann.
- Begriff
- Bestellung eines Pflichtverteidigers
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 141 StPO. Die Bestellung ist unabhängig von der finanziellen Situation des Beschuldigten, unterscheidet sich darin also vom zivilrechtlichen Prinzip der Prozesskostenhilfe.
Ein Pflichtverteidiger ist keine zweite Wahl gegenüber einem selbst beauftragten Wahlverteidiger: Er hat dieselben prozessualen Rechte und Pflichten, die Kosten trägt jedoch zunächst die Staatskasse, mit möglicher späterer Rückforderung bei einer Verurteilung.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 141 StPO, Bestellung eines Pflichtverteidigers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.