Glossar
Durchsuchung beim Beschuldigten
Bei einer Person, die als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtig ist, darf Wohnung, andere Räume, die Person selbst und ihr gehörende Sachen durchsucht werden, entweder um sie zu ergreifen oder um Beweismittel aufzufinden. Verdachtsmoment, betroffener Bereich und Zweck der Durchsuchung müssen dabei jeweils vorliegen.
- Begriff
- Durchsuchung beim Beschuldigten
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 102 StPO. Die Durchsuchung ist eines der häufigsten Ermittlungsinstrumente in Strafverfahren und greift unmittelbar in die durch Artikel 13 Grundgesetz geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung ein.
Für die Anordnung gilt grundsätzlich der Richtervorbehalt aus Paragraf 105 StPO, eine Durchsuchung ohne richterliche Anordnung ist nur in eng begrenzten Eilfällen zulässig.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 102 StPO, Durchsuchung bei Beschuldigten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.