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Glossar

Durchsuchung beim Beschuldigten

Bei einer Person, die als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtig ist, darf Wohnung, andere Räume, die Person selbst und ihr gehörende Sachen durchsucht werden, entweder um sie zu ergreifen oder um Beweismittel aufzufinden. Verdachtsmoment, betroffener Bereich und Zweck der Durchsuchung müssen dabei jeweils vorliegen.

Begriff
Durchsuchung beim Beschuldigten
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 102 StPO. Die Durchsuchung ist eines der häufigsten Ermittlungsinstrumente in Strafverfahren und greift unmittelbar in die durch Artikel 13 Grundgesetz geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung ein.

Für die Anordnung gilt grundsätzlich der Richtervorbehalt aus Paragraf 105 StPO, eine Durchsuchung ohne richterliche Anordnung ist nur in eng begrenzten Eilfällen zulässig.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 102 StPO, Durchsuchung bei Beschuldigten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.