Strafrecht-Anwälte

Glossar

Voraussetzungen der Untersuchungshaft

Untersuchungshaft setzt voraus, dass der Beschuldigte der Tat dringend verdächtig ist und zusätzlich ein Haftgrund besteht, etwa Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Bei bestimmten schweren Straftaten wie Mord oder Terrorismus kann Haft ausnahmsweise auch ohne klassischen Haftgrund angeordnet werden.

Begriff
Voraussetzungen der Untersuchungshaft
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 112 StPO. Verdunkelungsgefahr liegt vor, wenn das Verhalten des Beschuldigten befürchten lässt, er könnte Beweismittel manipulieren oder auf Zeugen und Mitbeschuldigte einwirken.

Die Untersuchungshaft darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und der im Fall einer Verurteilung zu erwartenden Strafe stehen, sie ist ein Sicherungsmittel für das Verfahren, keine vorweggenommene Strafe.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 112 StPO, Voraussetzungen der Untersuchungshaft, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Fließtexte dieser Seiten (Überschriften, Beschreibungen, Ratgeber- und Glossarinhalte) entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen und werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Hero-Bilder sind mit einem Bildmodell erzeugt. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Kanzleien stammen unverändert aus OpenStreetMap. Ob eine Website Strafrecht nennt, entscheidet ein Skript nach festen Suchmustern, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an Stichproben geprüft wurden. Kein Modell schreibt einer Kanzlei Strafrecht zu, das ihre Website nicht nennt.

Korrekturweg

Eine falsche Anschrift, eine nicht mehr gültige Telefonnummer oder eine Kanzlei, die keine Strafsachen mehr übernimmt, melden Sie über das Kontaktformular. Wir prüfen die Meldung an der Website der Kanzlei und an OpenStreetMap und korrigieren belegte Fehler.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.