Glossar
Voraussetzungen der Untersuchungshaft
Untersuchungshaft setzt voraus, dass der Beschuldigte der Tat dringend verdächtig ist und zusätzlich ein Haftgrund besteht, etwa Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Bei bestimmten schweren Straftaten wie Mord oder Terrorismus kann Haft ausnahmsweise auch ohne klassischen Haftgrund angeordnet werden.
- Begriff
- Voraussetzungen der Untersuchungshaft
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 112 StPO. Verdunkelungsgefahr liegt vor, wenn das Verhalten des Beschuldigten befürchten lässt, er könnte Beweismittel manipulieren oder auf Zeugen und Mitbeschuldigte einwirken.
Die Untersuchungshaft darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und der im Fall einer Verurteilung zu erwartenden Strafe stehen, sie ist ein Sicherungsmittel für das Verfahren, keine vorweggenommene Strafe.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 112 StPO, Voraussetzungen der Untersuchungshaft, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.