Glossar
Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen
Ein Zeuge kann die Antwort auf einzelne Fragen verweigern, wenn ihm selbst oder einem nahen Angehörigen dadurch die Gefahr droht, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Über dieses Recht muss der Zeuge vor seiner Aussage belehrt werden.
- Begriff
- Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 55 StPO. Anders als das umfassende Schweigerecht des Beschuldigten gilt dieses Recht nur einzelfragenbezogen: Der Zeuge muss grundsätzlich aussagen, darf aber selbstbelastende Einzelfragen unbeantwortet lassen.
Wer als Zeuge in einem Strafverfahren geladen wird und selbst am Rande in eine Straftat verwickelt sein könnte, sollte sich vor der Vernehmung über die Reichweite dieses Rechts informieren, weil eine einmal gemachte Aussage nicht folgenlos zurückgenommen werden kann.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 55 StPO, Auskunftsverweigerungsrecht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.