Ihre Rechte bei einer Hausdurchsuchung
Richtervorbehalt aus Art. 13 GG, Widerspruch gegen die Beschlagnahme nach § 98 StPO und das Verzeichnis nach § 107 StPO: was Sie verlangen dürfen.
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Diese Artikel ordnen ein, was das Verzeichnis auflistet: worauf bei der Auswahl zu achten ist, was die Angaben bedeuten und wo ihre Grenzen liegen. Jeder Artikel beginnt mit der Antwort, nicht mit ihrer Ankündigung.
Richtervorbehalt aus Art. 13 GG, Widerspruch gegen die Beschlagnahme nach § 98 StPO und das Verzeichnis nach § 107 StPO: was Sie verlangen dürfen.
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Sie müssen nichts zur Sache sagen: § 136 StPO, die Pflicht zur Belehrung, das Verwertungsverbot nach BGHSt 38, 214 und wann Sie erscheinen müssen.
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Jugendstrafrecht gilt von 14 bis 17, bei Heranwachsenden bis 20: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe und die Einstellung nach § 45 JGG.
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Grundgebühr 48 bis 432 Euro, Pflichtverteidiger 192 Euro fest: die Gebühren nach Teil 4 RVG, Honorarvereinbarung und Erstattung bei Freispruch.
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Antrag bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, Entscheidung vor der nächsten Vernehmung: die elf Fälle des § 140 StPO, die Auswahl und die Kostenfolge.
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Vorführung spätestens am Tag nach der Festnahme, Haftgründe nach § 112 StPO, Pflichtverteidiger ohne Antrag und Haftprüfung jederzeit.
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