Strafrecht-Anwälte

Glossar

Verständigung im Strafverfahren

In geeigneten Fällen kann sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten über den weiteren Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens verständigen, umgangssprachlich als Deal bezeichnet. Gegenstand dürfen nur Rechtsfolgen sein, nicht der Schuldspruch selbst, ein Geständnis soll dabei regelmäßig Teil der Verständigung sein.

Begriff
Verständigung im Strafverfahren
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 257c StPO. Das Gericht kann eine Ober- und Untergrenze der Strafe angeben, die Verständigung kommt erst mit Zustimmung von Angeklagtem und Staatsanwaltschaft zustande.

Werden nachträglich rechtlich oder tatsächlich bedeutsame Umstände bekannt, die zuvor übersehen wurden, entfällt die Bindung des Gerichts an die Verständigung, und ein im Rahmen der Verständigung abgegebenes Geständnis darf dann nicht mehr verwertet werden.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 257c StPO, Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.