Glossar
Verminderte Schuldfähigkeit
Ist die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen oder danach zu handeln, aus einem der Gründe der Schuldunfähigkeit erheblich vermindert, kann das Gericht die Strafe mildern. Anders als bei voller Schuldunfähigkeit entfällt die Strafbarkeit hier nicht vollständig, sondern nur teilweise.
- Begriff
- Verminderte Schuldfähigkeit
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 21 StGB in Verbindung mit Paragraf 20 StGB. Die Strafmilderung erfolgt nach dem in Paragraf 49 Absatz 1 StGB vorgegebenen Milderungsmaßstab, sie ist eine Möglichkeit des Gerichts, keine automatische Folge.
Häufige Anwendungsfälle sind eine erhebliche Alkohol- oder Drogenbeeinflussung zur Tatzeit oder eine diagnostizierte psychische Erkrankung, deren Auswirkung auf die konkrete Tat gutachterlich geprüft werden muss.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 21 StGB, Verminderte Schuldfähigkeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.