Glossar
Vorläufige Festnahme
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt und ist er fluchtverdächtig oder seine Identität nicht sofort feststellbar, darf ihn jede Person, nicht nur die Polizei, auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festnehmen. Staatsanwaltschaft und Polizei dürfen zusätzlich festnehmen, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen.
- Begriff
- Vorläufige Festnahme
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 127 StPO. Dieses sogenannte Jedermannsrecht ist eng an die konkrete Situation gebunden: Betreffen auf frischer Tat und entweder Fluchtverdacht oder ungeklärte Identität müssen tatsächlich vorliegen.
Eine vorläufige Festnahme ist keine Untersuchungshaft und muss unverzüglich dem Richter zur Entscheidung vorgelegt werden, sonst ist der Festgenommene freizulassen.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 127 StPO, Vorläufige Festnahme, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.