Glossar
Geltungsbereich des Jugendstrafrechts
Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche zwischen 14 und noch nicht 18 Jahren sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Heranwachsende zwischen 18 und noch nicht 21 Jahren, wenn sie eine nach allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedrohte Verfehlung begehen. Bei Zweifeln über das Alter zur Tatzeit gelten die Verfahrensvorschriften für Jugendliche.
- Begriff
- Geltungsbereich des Jugendstrafrechts
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 1 Jugendgerichtsgesetz. Kinder unter 14 Jahren sind strafrechtlich nicht verantwortlich und fallen von vornherein nicht unter dieses Gesetz.
Für Heranwachsende entscheidet das Gericht im Einzelfall nach Paragraf 105 Jugendgerichtsgesetz, ob Jugend- oder allgemeines Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, abhängig vom Entwicklungsstand und der Art der Tat.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 1 Jugendgerichtsgesetz, Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.