Strafrecht-Anwälte

Weichel Rechtsanwälte: die Kanzleianschrift in Zweibrücken

In Zweibrücken steht Weichel Rechtsanwälte im Bestand der Anwaltskanzleien. Auffällig im Datensatz: Rechtsgebiet Strafrecht. Örtlich zugeordnet: Oselbachstraße 41, 66482. Empfang findet statt Montag von 08:00 bis 12:30 und Dienstag von 08:00 bis 12:30.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Oselbachstraße 41, 66482 Zweibrücken
Ort
Zweibrücken (Rheinland-Pfalz)
Telefon
+49 6332 8999135Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
08:00 bis 12:30
Dienstag
08:00 bis 12:30
Mittwoch
08:00 bis 12:30
Donnerstag
08:00 bis 12:30
Montag
13:30 bis 16:30
Dienstag
13:30 bis 16:30
Donnerstag
13:30 bis 16:30
Freitag
08:00 bis 14:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Zweibrücken im Vergleich gibt

In Zweibrücken kommen 3,0 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Zweibrücken 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 3,4 je 100.000 Einwohner. Zweibrücken liegt ungefähr gleichauf, die Auswahl entspricht dem Üblichen.

Zweibrücken3,0
Orte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern3,4

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Weichel Rechtsanwälte wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

Ratgeber lesen

Angabe falsch oder veraltet?

Wer einen Fehler in diesem Eintrag findet oder seine Löschung wünscht, meldet ihn über das Kontaktformular. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und ziehen den Stand auf dieser Seite nach.

Eintrag melden