Strafrecht-Anwälte

Alexandra Landwehr-Seidel, im Verzeichnis für Wuppertal

Dieses Verzeichnis nennt für Wuppertal die Anwaltskanzlei Alexandra Landwehr-Seidel. Direkt erreichbar: fernmündlich unter +49 202 297 892 50, per E-Mail und online unter landwehr-seidel.de. Erfasst ist die Adresse Friedrich-Engels-Allee 322, 42283.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Friedrich-Engels-Allee 322, 42283 Wuppertal
Ort
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)
Telefon
+49 202 297 892 50Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Wuppertal im Vergleich gibt

In Wuppertal kommen 0,6 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Wuppertal 2 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 1,1 je 100.000 Einwohner. Wuppertal liegt deutlich darunter. Rechnen Sie mit längeren Wegen und beziehen Sie Anwaltskanzleien aus Nachbarorten in Ihre Suche ein.

Wuppertal0,6
Orte ab 100.000 Einwohner1,1

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Alexandra Landwehr-Seidel wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

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Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

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