Strafrecht-Anwälte

Anwaltskanzlei Katrin Kunst, Anwaltskanzlei in Teltow

Anwaltskanzlei Katrin Kunst ist als Anwaltskanzlei in Teltow erfasst. Zu finden ist der Eintrag unter Lichterfelder Allee 98, 14513. Gelistet ist der Kontakt fernmündlich unter +493328 33766 0 und online unter recht-kunst.de. Vor Ort erreichbar Montag von 09:00 bis 18:00 und Dienstag von 09:00 bis 18:00. Separat vermerkt: Rechtsgebiet Strafrecht.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Lichterfelder Allee 98, 14513 Teltow
Ort
Teltow (Brandenburg)
Telefon
+493328 33766 0Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
09:00 bis 18:00
Dienstag
09:00 bis 18:00
Mittwoch
09:00 bis 18:00
Donnerstag
09:00 bis 18:00
Freitag
09:00 bis 18:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Teltow im Vergleich gibt

In Teltow kommen 3,6 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Teltow 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 3,4 je 100.000 Einwohner. Teltow liegt ungefähr gleichauf, die Auswahl entspricht dem Üblichen.

Teltow3,6
Orte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern3,4

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Anwaltskanzlei Katrin Kunst wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

Ratgeber lesen

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