Strafrecht-Anwälte

Peiser & Posega, Anwaltskanzlei in Stralsund

Peiser & Posega ist als Anwaltskanzlei in Stralsund erfasst. Laut Quelle liegt der Standort bei Jungfernstieg 14, 18437. So nimmt man Kontakt auf: fernmündlich unter +493831 28249 0, per E-Mail und im Web unter rechtsanwaelte-ppm.de. Offen ist Montag von 08:00 bis 18:00 und Dienstag von 08:00 bis 18:00.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Jungfernstieg 14, 18437 Stralsund
Ort
Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Telefon
+493831 28249 0Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
08:00 bis 18:00
Dienstag
08:00 bis 18:00
Mittwoch
08:00 bis 18:00
Donnerstag
08:00 bis 18:00
Freitag
08:00 bis 16:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Stralsund im Vergleich gibt

In Stralsund kommen 3,6 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Stralsund 2 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 3,4 je 100.000 Einwohner. Stralsund liegt ungefähr gleichauf, die Auswahl entspricht dem Üblichen.

Stralsund3,6
Orte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern3,4

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Peiser & Posega wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

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Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

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