Strafrecht-Anwälte

Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Mertens & Kollegen am Ort Schwäbisch Gmünd

Die Kanzlei Rechtsanwälte Mertens & Kollegen hat ihre Anschrift in Schwäbisch Gmünd. Aufgeführt wird die Lage Baldungstraße 1, 73525. Kontakt aufnehmen lässt sich digital unter rechtsanwaelte-mertens.de.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Baldungstraße 1, 73525 Schwäbisch Gmünd
Ort
Schwäbisch Gmünd (Baden-Württemberg)
Telefon
nicht hinterlegt
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Schwäbisch Gmünd im Vergleich gibt

In Schwäbisch Gmünd kommen 1,6 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Schwäbisch Gmünd 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 3,4 je 100.000 Einwohner. Schwäbisch Gmünd liegt deutlich darunter. Rechnen Sie mit längeren Wegen und beziehen Sie Anwaltskanzleien aus Nachbarorten in Ihre Suche ein.

Schwäbisch Gmünd1,6
Orte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern3,4

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Rechtsanwälte Mertens & Kollegen wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

Ratgeber lesen

Angabe falsch oder veraltet?

Wer einen Fehler in diesem Eintrag findet oder seine Löschung wünscht, meldet ihn über das Kontaktformular. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und ziehen den Stand auf dieser Seite nach.

Eintrag melden