Strafrecht-Anwälte

Die Anwaltskanzlei Dr. Herzog Rechtsanwälte in Rosenheim

Am Ort Rosenheim ist die Anwaltskanzlei Dr. Herzog Rechtsanwälte verzeichnet. Postalisch erreichbar: 83022. Verzeichnet als erreichbar fernmündlich unter +49 8031 4099880, schriftlich per E-Mail und mit eigenem Auftritt unter drherzog.de.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
83022 Rosenheim
Ort
Rosenheim (Bayern)
Telefon
+49 8031 4099880Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
09:00 bis 17:30
Dienstag
09:00 bis 17:30
Mittwoch
09:00 bis 17:30
Donnerstag
09:00 bis 17:30
Freitag
09:00 bis 14:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Rosenheim im Vergleich gibt

In Rosenheim kommen 3,0 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Rosenheim 2 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 3,4 je 100.000 Einwohner. Rosenheim liegt ungefähr gleichauf, die Auswahl entspricht dem Üblichen.

Rosenheim3,0
Orte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern3,4

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Dr. Herzog Rechtsanwälte wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

Ratgeber lesen

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