Strafrecht-Anwälte

Die Anwaltskanzlei Rechtsanwältin Petra Märländer in Obernburg am Main

Am Ort Obernburg am Main ist die Anwaltskanzlei Rechtsanwältin Petra Märländer verzeichnet. Verzeichnet ist die Anschrift Römerstraße, 63785. Auskunft gibt es fernmündlich unter +49 6022 509490 und mit eigenem Auftritt unter kanzlei-maerlaender.de.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Römerstraße, 63785 Obernburg am Main
Ort
Obernburg am Main (Bayern)
Telefon
+49 6022 509490Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Obernburg am Main im Vergleich gibt

In Obernburg am Main kommen 23,3 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Obernburg am Main 2 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 10,3 je 100.000 Einwohner. Obernburg am Main liegt deutlich darüber, Sie haben hier also mehr Auswahl als in den meisten Orten dieser Größe.

Obernburg am Main23,3
Orte unter 20.000 Einwohnern10,3

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Rechtsanwältin Petra Märländer wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

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Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

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