Strafrecht-Anwälte

Anwaltskanzlei Steinbach & Partner GbR am Ort Neumünster

Die Kanzlei Steinbach & Partner GbR hat ihre Anschrift in Neumünster. Angegeben ist Holsatenring 75, 24539. Kontaktweg laut Datensatz: im Web unter steinbachpartner.de.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Holsatenring 75, 24539 Neumünster
Ort
Neumünster (Schleswig-Holstein)
Telefon
nicht hinterlegt
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Neumünster im Vergleich gibt

In Neumünster kommen 1,2 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Neumünster 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 3,4 je 100.000 Einwohner. Neumünster liegt deutlich darunter. Rechnen Sie mit längeren Wegen und beziehen Sie Anwaltskanzleien aus Nachbarorten in Ihre Suche ein.

Neumünster1,2
Orte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern3,4

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Steinbach & Partner GbR wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

Ratgeber lesen

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