Strafrecht-Anwälte

Anwaltskanzlei Stöffler: die Kanzleianschrift in Neu Wulmstorf

In Neu Wulmstorf steht Anwaltskanzlei Stöffler im Bestand der Anwaltskanzleien. Als Zusatz genannt: Rechtsgebiet Strafrecht. Geführt wird der Standort Bahnhofstraße 71a, 21629. Geöffnet laut Datensatz: Montag von 09:00 bis 13:00 und Dienstag von 09:00 bis 13:00.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Bahnhofstraße 71a, 21629 Neu Wulmstorf
Ort
Neu Wulmstorf (Niedersachsen)
Telefon
+49 40 88171747Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
09:00 bis 13:00
Dienstag
09:00 bis 13:00
Mittwoch
09:00 bis 13:00
Donnerstag
09:00 bis 13:00
Freitag
09:00 bis 13:00
Montag
14:00 bis 17:30
Dienstag
14:00 bis 17:30
Mittwoch
14:00 bis 17:30
Donnerstag
14:00 bis 17:30

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Neu Wulmstorf im Vergleich gibt

In Neu Wulmstorf kommen 4,2 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Neu Wulmstorf 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 3,4 je 100.000 Einwohner. Neu Wulmstorf liegt darüber, die Auswahl ist hier etwas größer als üblich.

Neu Wulmstorf4,2
Orte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern3,4

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Anwaltskanzlei Stöffler wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

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