Strafrecht-Anwälte

Anwaltskanzlei skbl Rechtsanwälte Fachanwälte am Ort Magdeburg

Die Kanzlei skbl Rechtsanwälte Fachanwälte hat ihre Anschrift in Magdeburg. Erfasste Öffnungszeit: Montag von 08:00 bis 17:00 und Dienstag von 08:00 bis 17:00. Hinterlegter Standort: Hegelstraße 4, 39104. Wer nachfragen will, erreicht ihn fernmündlich unter +49 391 55749440 und im Netz unter skbl.de.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg
Ort
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)
Telefon
+49 391 55749440Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Website
skbl.de
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
08:00 bis 17:00
Dienstag
08:00 bis 17:00
Mittwoch
08:00 bis 17:00
Donnerstag
08:00 bis 17:00
Freitag
08:00 bis 17:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Magdeburg im Vergleich gibt

In Magdeburg kommen 1,6 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Magdeburg 4 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 1,1 je 100.000 Einwohner. Magdeburg liegt darüber, die Auswahl ist hier etwas größer als üblich.

Magdeburg1,6
Orte ab 100.000 Einwohner1,1

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit skbl Rechtsanwälte Fachanwälte wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

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