Strafrecht-Anwälte

Anwaltskanzlei Tröschel, im Verzeichnis für Lauf an der Pegnitz

Dieses Verzeichnis nennt für Lauf an der Pegnitz die Anwaltskanzlei Anwaltskanzlei Tröschel. Erreichbar ist Anwaltskanzlei Tröschel telefonisch unter +49 9123 83129070, per E-Mail und online unter kanzlei-troeschel.de. Als Sitz eingetragen ist Nürnberger Straße 71, 91207. Auffällig im Datensatz: Rechtsgebiet Strafrecht.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Nürnberger Straße 71, 91207 Lauf an der Pegnitz
Ort
Lauf an der Pegnitz (Bayern)
Telefon
+49 9123 83129070Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Lauf an der Pegnitz im Vergleich gibt

In Lauf an der Pegnitz kommen 3,9 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Lauf an der Pegnitz 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 3,4 je 100.000 Einwohner. Lauf an der Pegnitz liegt ungefähr gleichauf, die Auswahl entspricht dem Üblichen.

Lauf an der Pegnitz3,9
Orte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern3,4

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Anwaltskanzlei Tröschel wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

Ratgeber lesen

Angabe falsch oder veraltet?

Wer einen Fehler in diesem Eintrag findet oder seine Löschung wünscht, meldet ihn über das Kontaktformular. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und ziehen den Stand auf dieser Seite nach.

Eintrag melden