Strafrecht-Anwälte

Oliver Kremer, Rechtsanwalt, im Verzeichnis für Köln

Dieses Verzeichnis nennt für Köln die Anwaltskanzlei Oliver Kremer, Rechtsanwalt. Direkt erreichbar: im Web unter strafverteidiger-in-koeln.de. Erfasst ist die Adresse Maarweg 139, 50825.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Maarweg 139, 50825 Köln
Ort
Köln (Nordrhein-Westfalen)
Telefon
nicht hinterlegt
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Kategorie dieses Eintrags

Strafverteidigung
Gelistet sind die Kanzleien, deren Name, Internetadresse oder E-Mail-Adresse Strafrecht oder Strafverteidigung enthält, zum Beispiel als Strafverteidiger oder Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht. Strafrecht auf der Website nennen alle Kanzleien dieses Verzeichnisses, diese Rubrik zeigt die, die es zusätzlich im Namen oder in der Adresse führen. Das ist kein Nachweis eines Fachanwaltstitels durch die Rechtsanwaltskammer.
Strafverteidigung in ganz Deutschland

Wie viele Anwaltskanzleien es in Köln im Vergleich gibt

In Köln kommen 0,4 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Köln 4 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 1,1 je 100.000 Einwohner. Köln liegt deutlich darunter. Rechnen Sie mit längeren Wegen und beziehen Sie Anwaltskanzleien aus Nachbarorten in Ihre Suche ein.

Köln0,4
Orte ab 100.000 Einwohner1,1

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Oliver Kremer, Rechtsanwalt wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

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