Strafrecht-Anwälte

Anwaltskanzlei Kanzlei Dirk Leibnitz & Frank Karl Meier am Ort Kloster Lehnin

Die Kanzlei Kanzlei Dirk Leibnitz & Frank Karl Meier hat ihre Anschrift in Kloster Lehnin. Aufgeführt wird die Lage Emstaler Landstraße 45, 14797. Kanzlei Dirk Leibnitz & Frank Karl Meier ist fernmündlich unter +49 3382 704340, schriftlich per E-Mail und im Netz unter anwalt-teltow.de erreichbar.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Emstaler Landstraße 45, 14797 Kloster Lehnin
Ort
Kloster Lehnin (Brandenburg)
Telefon
+49 3382 704340Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Kloster Lehnin im Vergleich gibt

In Kloster Lehnin kommen 8,9 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Kloster Lehnin 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 10,3 je 100.000 Einwohner. Kloster Lehnin liegt ungefähr gleichauf, die Auswahl entspricht dem Üblichen.

Kloster Lehnin8,9
Orte unter 20.000 Einwohnern10,3

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Kanzlei Dirk Leibnitz & Frank Karl Meier wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

Ratgeber lesen

Angabe falsch oder veraltet?

Wer einen Fehler in diesem Eintrag findet oder seine Löschung wünscht, meldet ihn über das Kontaktformular. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und ziehen den Stand auf dieser Seite nach.

Eintrag melden