Strafrecht-Anwälte

Die Anwaltskanzlei Möller in Herne

Am Ort Herne ist die Anwaltskanzlei Möller verzeichnet. Eingetragen ist die Lage Bochumer Straße 21, 44623. Direkt erreichbar: unter der Rufnummer +49 2323 9879151, schriftlich per E-Mail und mit eigenem Auftritt unter rechtsanwalt-herne.de.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Bochumer Straße 21, 44623 Herne
Ort
Herne (Nordrhein-Westfalen)
Telefon
+49 2323 9879151Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Herne im Vergleich gibt

In Herne kommen 2,6 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Herne 4 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 1,1 je 100.000 Einwohner. Herne liegt deutlich darüber, Sie haben hier also mehr Auswahl als in den meisten Orten dieser Größe.

Herne2,6
Orte ab 100.000 Einwohner1,1

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Möller wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

Ratgeber lesen

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