Strafrecht-Anwälte

Anwaltskanzlei Tripp - Rechtsanwaltskanzlei am Ort Geithain

Die Kanzlei Tripp - Rechtsanwaltskanzlei hat ihre Anschrift in Geithain. Besuchszeit: Montag von 07:30 bis 16:00 und Mittwoch von 07:30 bis 16:00. Aufgeführt wird die Lage Leipziger Straße 14, 04643. Tripp - Rechtsanwaltskanzlei ist fernmündlich unter +49 34341 631020, über E-Mail und mit eigenem Auftritt unter rechtsanwalt-tripp.de erreichbar.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Leipziger Straße 14, 04643 Geithain
Ort
Geithain (Sachsen)
Telefon
+49 34341 631020Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
07:30 bis 16:00
Mittwoch
07:30 bis 16:00
Donnerstag
07:30 bis 16:00
Dienstag
07:30 bis 17:30
Freitag
07:30 bis 15:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Geithain im Vergleich gibt

In Geithain kommen 14,8 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Geithain 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 10,3 je 100.000 Einwohner. Geithain liegt darüber, die Auswahl ist hier etwas größer als üblich.

Geithain14,8
Orte unter 20.000 Einwohnern10,3

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Tripp - Rechtsanwaltskanzlei wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

Ratgeber lesen

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