Strafrecht-Anwälte

BRP RENAUD, im Verzeichnis für Frankfurt am Main

Dieses Verzeichnis nennt für Frankfurt am Main die Anwaltskanzlei BRP RENAUD. Hinterlegt als Kontakt: telefonisch unter +4969337340 und im Web unter brp.de. Senckenberganlage 19, 60325 markiert den eingetragenen Sitz.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Senckenberganlage 19, 60325 Frankfurt am Main
Ort
Frankfurt am Main (Hessen)
Telefon
+4969337340Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Website
brp.de
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
08:00 bis 18:00
Dienstag
08:00 bis 18:00
Mittwoch
08:00 bis 18:00
Donnerstag
08:00 bis 18:00
Freitag
08:00 bis 18:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Frankfurt am Main im Vergleich gibt

In Frankfurt am Main kommen 0,7 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Frankfurt am Main 5 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 1,1 je 100.000 Einwohner. Frankfurt am Main liegt darunter. Planen Sie für die Suche mehr Zeit ein und fragen Sie auch in Nachbarorten an.

Frankfurt am Main0,7
Orte ab 100.000 Einwohner1,1

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit BRP RENAUD wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

Ratgeber lesen

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