Strafrecht-Anwälte

Anwaltskanzlei Kanzlei Salvenmoser am Ort Erlenbach am Main

Die Kanzlei Kanzlei Salvenmoser hat ihre Anschrift in Erlenbach am Main. Erfasste Öffnungszeit: Montag von 09:00 bis 12:00 und Dienstag von 09:00 bis 12:00. Amtlich gemeldet ist Bahnstraße 5 - 7, 63906. Kanzlei Salvenmoser nimmt Anfragen entgegen fernmündlich unter +49 9372 944561 und im Web unter kanzlei-salvenmoser.de.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Bahnstraße 5 - 7, 63906 Erlenbach am Main
Ort
Erlenbach am Main (Bayern)
Telefon
+49 9372 944561Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
09:00 bis 12:00
Dienstag
09:00 bis 12:00
Mittwoch
09:00 bis 12:00
Donnerstag
09:00 bis 12:00
Freitag
09:00 bis 12:00
Montag
14:00 bis 17:00
Mittwoch
14:00 bis 17:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Erlenbach am Main im Vergleich gibt

In Erlenbach am Main kommen 10,3 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Erlenbach am Main 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 10,3 je 100.000 Einwohner. Erlenbach am Main liegt ungefähr gleichauf, die Auswahl entspricht dem Üblichen.

Erlenbach am Main10,3
Orte unter 20.000 Einwohnern10,3

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Kanzlei Salvenmoser wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

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