Strafrecht-Anwälte

Rechtsanwälte Thomas Skapczyk & Kollegen, Anwaltskanzlei in Erlangen

Rechtsanwälte Thomas Skapczyk & Kollegen ist als Anwaltskanzlei in Erlangen erfasst. Zu finden ist der Eintrag unter Schuhstraße 39, 91052. Gelistet ist der Kontakt fernmündlich unter +49 9131 21084 und digital unter ra-skapczyk.de.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Schuhstraße 39, 91052 Erlangen
Ort
Erlangen (Bayern)
Telefon
+49 9131 21084Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Erlangen im Vergleich gibt

In Erlangen kommen 1,7 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Erlangen 2 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 1,1 je 100.000 Einwohner. Erlangen liegt deutlich darüber, Sie haben hier also mehr Auswahl als in den meisten Orten dieser Größe.

Erlangen1,7
Orte ab 100.000 Einwohner1,1

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Rechtsanwälte Thomas Skapczyk & Kollegen wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

Ratgeber lesen

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