Strafrecht-Anwälte

Beck, Lienenkämper, Gruner und Fischer, im Verzeichnis für Bielefeld

Dieses Verzeichnis nennt für Bielefeld die Anwaltskanzlei Beck, Lienenkämper, Gruner und Fischer. Erreichbar ist Beck, Lienenkämper, Gruner und Fischer im Web unter anwalt-in-brackwede.de. Als Sitz eingetragen ist Hauptstraße 120, 33647.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Hauptstraße 120, 33647 Bielefeld
Ort
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)
Telefon
nicht hinterlegt
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Bielefeld im Vergleich gibt

In Bielefeld kommen 0,6 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Bielefeld 2 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 1,1 je 100.000 Einwohner. Bielefeld liegt darunter. Planen Sie für die Suche mehr Zeit ein und fragen Sie auch in Nachbarorten an.

Bielefeld0,6
Orte ab 100.000 Einwohner1,1

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Beck, Lienenkämper, Gruner und Fischer wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

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Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

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