Strafrecht-Anwälte

Die Anwaltskanzlei Bartholomäus Günthner & Partner Rechtsanwälte Biberach in Biberach an der Riß

Am Ort Biberach an der Riß ist die Anwaltskanzlei Bartholomäus Günthner & Partner Rechtsanwälte Biberach verzeichnet. Verzeichnet ist die Anschrift Bahnhofstraße 29, 88400. Notiert sind ferner: Rechtsgebiet Strafrecht. Hinterlegt als Kontakt: telefonisch unter +49735150960, über E-Mail und im Netz unter kanzlei-biberach.de.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Bahnhofstraße 29, 88400 Biberach an der Riß
Ort
Biberach an der Riß (Baden-Württemberg)
Telefon
+49735150960Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Biberach an der Riß im Vergleich gibt

In Biberach an der Riß kommen 2,9 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Biberach an der Riß 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 3,4 je 100.000 Einwohner. Biberach an der Riß liegt ungefähr gleichauf, die Auswahl entspricht dem Üblichen.

Biberach an der Riß2,9
Orte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern3,4

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Bartholomäus Günthner & Partner Rechtsanwälte Biberach wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

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Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

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