Strafrecht-Anwälte

Der Kanzleieintrag Telscher & Kollegen aus Bersenbrück

Telscher & Kollegen zählt zu den Kanzleien, die für Bersenbrück belegt sind. Die Datenbank nennt Bahnhofstraße 6, 49593 als Sitz. Empfang findet statt Montag von 08:00 bis 13:00 und 14:00 bis 18:00 und Dienstag von 08:00 bis 13:00 und 14:00 bis 18:00.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Bahnhofstraße 6, 49593 Bersenbrück
Ort
Bersenbrück (Niedersachsen)
Telefon
+49543994900Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
08:00 bis 13:00 und 14:00 bis 18:00
Dienstag
08:00 bis 13:00 und 14:00 bis 18:00
Mittwoch
08:00 bis 13:00 und 14:00 bis 18:00
Donnerstag
08:00 bis 13:00 und 14:00 bis 18:00
Freitag
08:00 bis 13:00 und 14:00 bis 18:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Bersenbrück im Vergleich gibt

In Bersenbrück kommen 12,1 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Bersenbrück 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 10,3 je 100.000 Einwohner. Bersenbrück liegt darüber, die Auswahl ist hier etwas größer als üblich.

Bersenbrück12,1
Orte unter 20.000 Einwohnern10,3

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Telscher & Kollegen wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

Ratgeber lesen

Angabe falsch oder veraltet?

Wer einen Fehler in diesem Eintrag findet oder seine Löschung wünscht, meldet ihn über das Kontaktformular. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und ziehen den Stand auf dieser Seite nach.

Eintrag melden