Strafrecht-Anwälte

Nils Wielage, im Verzeichnis für Badbergen

Dieses Verzeichnis nennt für Badbergen die Anwaltskanzlei Nils Wielage. Fragen beantwortet der Betrieb fernmündlich unter +49 5433 9148660 und mit eigenem Auftritt unter rae-diers-rothert.de. Räumlich verortet ist der Betrieb bei Bahnhofstraße 1, 49635. Als Zusatz genannt: Rechtsgebiet Strafrecht.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Bahnhofstraße 1, 49635 Badbergen
Ort
Badbergen (Niedersachsen)
Telefon
+49 5433 9148660Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
08:00 bis 13:00 und 14:00 bis 17:15
Dienstag
08:00 bis 13:00 und 14:00 bis 17:15
Mittwoch
08:00 bis 13:00
Donnerstag
08:00 bis 13:00 und 14:00 bis 18:00
Freitag
08:00 bis 13:00 und 14:00 bis 16:30

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Badbergen im Vergleich gibt

In Badbergen kommen 23,3 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Badbergen 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 10,3 je 100.000 Einwohner. Badbergen liegt deutlich darüber, Sie haben hier also mehr Auswahl als in den meisten Orten dieser Größe.

Badbergen23,3
Orte unter 20.000 Einwohnern10,3

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Nils Wielage wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

Ratgeber lesen

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