Strafrecht-Anwälte

Kanzlei Gatzweiler: die Kanzleianschrift in Aachen

In Aachen steht Kanzlei Gatzweiler im Bestand der Anwaltskanzleien. Örtlich zugeordnet: Ludwigsallee 67, 52062. Geöffnet laut Datensatz: Montag von 08:30 bis 12:30 und 13:00 bis 16:30 und Dienstag von 08:30 bis 12:30 und 13:00 bis 16:30.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Ludwigsallee 67, 52062 Aachen
Ort
Aachen (Nordrhein-Westfalen)
Telefon
nicht hinterlegt
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
08:30 bis 12:30 und 13:00 bis 16:30
Dienstag
08:30 bis 12:30 und 13:00 bis 16:30
Mittwoch
08:30 bis 12:30 und 13:00 bis 16:30
Donnerstag
08:30 bis 12:30 und 13:00 bis 16:30
Freitag
08:30 bis 12:30 und 13:00 bis 16:30

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
StrafrechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Aachen im Vergleich gibt

In Aachen kommen 1,9 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Aachen 5 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 1,1 je 100.000 Einwohner. Aachen liegt deutlich darüber, Sie haben hier also mehr Auswahl als in den meisten Orten dieser Größe.

Aachen1,9
Orte ab 100.000 Einwohner1,1

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Kanzlei Gatzweiler wissen sollten

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen, auch schon vor der ersten Vernehmung.

Ratgeber lesen

Wie ein Jugendstrafverfahren abläuft

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann nach § 105 JGG auch für Heranwachsende von 18 bis 20 angewandt werden.

Ratgeber lesen

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